Zu Beginn der homöopathischen Behandlung steht die Erstanamnese, eine Fallaufnahme von ca 2 Stunden Dauer, die ein genaues Bild der Person und ihrer Krankengeschichte ermöglicht.
Die homöopathischen Arzneimittel entstammen den Naturreichen Pflanze, Tier oder Mineral. Deren Heilkraft wurden in exakten Arzneimittelprüfungen erfaßt und stehen in der homöopathischen Materia medica und in Repertorien, die laufend ergänzt werden, zur Verfügung.
Das ausgewählte Arzneimittel ist den auffälligen und eigenen Symptomen des Patienten möglichst ähnlich und so erhält der Patient am Ende der Erstanamnese ein eigenes auf ihn zugeschneidertes Arzneimittel.
Im weiteren Verlauf der Behandlung ist es wichtig, kürzere (ca 30 minütige) Folgetermine wahrzunehmen, in denen der Verlauf des Gesundungsprozesses beobachtet und gegebenfalls das Mittel wiederholt werden kann. Diese Termine liegen zunächst in einem Abstand von etwa 4-6 Wochen.
Die Abrechnung der Behandlung erfolgt als Privatrechnung über die Heilpraktiker-Gebührenordnung.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in den meisten Fällen nicht.
Es kann sich lohnen, eine Zusatzversicherungen für die homöopathische Behandlung durch den Heilpraktiker abzuschließen, die dann, wie andere Privatkassen, die Kosten übernehmen.
Private Versicherungen erstatten die Kosten oft zu großen Anteilen, die Höhe der Erstattung variiert.
Die Kosten für eine homöopathische Behandlung bei chronischen Krankheitszuständen setzen sich aus den Kosten für die Erstanamnese sowie einigen Folgeterminen zusammen.
Die Kosten für die Erstanamnese inklusive der Wahl einer homöopathischen Arznei betragen
bei Erwachsenen ab 16 Jahren EUR 200,-
bei Kindern ab 6 Jahren EUR 160,-
bei Säuglingen und Kleinkindern EUR 120,-
Die Kosten für Folgetermine und Akutbehandlungen berechne ich zeitabhängig und lege EUR 80,- pro Stunde zugrunde, ein 30 minütiger Termin kostet dann z.B. EUR 40,-.
Auch im Fall von telefonischen Konsultationen, oft in akuten Situationen, gilt diese Abrechnungsgrundlage.
Sollten Sie zum vereinbarten Termin verhindert sein, informieren Sie mich bitte bis spätestens 24 Std. vorher, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann. Ansonsten wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
Termine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich während einer Behandlung telefonisch direkt nicht erreichbar bin.
Ich habe eine tägliche Telefonsprechzeit um 12:30 bis 13:30 Uhr.